RWS stärkt Finanzbildung: Finanzanlagen bleiben erklärungsbedürftig

RWS stärkt Finanzbildung: Finanzanlagen bleiben erklärungsbedürftig

Mitten im Leben stehend erkennen viele von uns, dass Finanzanlagen erklärungsbedürftig bleiben.

Und stehen vor der Frage, wie wir uns kurz, knapp und präzise die nötigen Informationen einholen können.

Finanzanlagen bleiben erklärungsbedürftig

Wir haben die Erfahrungen aus unserer langjährigen Zusammenarbeit mit dem WWF-Deutschland genutzt und die Kooperation konsequent weiterentwickelt und dem aktuellen Zeitgeschehen angepasst. Unter dem Leitmotiv: „Gemeinsam Finanzbildung stärken“, rücken wir ab 2026 die Befähigung von Menschen zu fundierten Finanzentscheidungen in den Mittelpunkt.  

In den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt der Kooperation auf klimatransformativem Engagement, unter anderem durch die Einbindung des WWF in den Anlageausschuss des RWS-Aktienfonds.

Diese Phase zeigte deutlich: Nachhaltige Geldanlage entfaltet ihre Wirkung nur dann langfristig, wenn finanzielle Zusammenhänge verstanden werden. 

Sustainable Finance bleibt ein abstrakter Begriff, solange wir nicht transparent machen, was dahintersteckt. Wirkung entsteht nicht allein durch Produkte, sondern durch informierte und bewusste Entscheidungen.

Finanzbildung als Schlüssel für fundierte Entscheidungen

Finanzbildung gewinnt auch politisch an Bedeutung. Nationale Initiativen und neue Normierungsprozesse unterstreichen den hohen Bedarf – denn viele Menschen verfügen bislang über zu geringe finanzielle Kompetenzen, während Finanzentscheidungen immer komplexer werden.

Für uns ist Aufklärung seit jeher Teil der eigenen Verantwortung: Transparenz, Schutz vor Fehlanreizen und frühzeitige Bildung, insbesondere für junge Menschen, stehen im Fokus und entsprechen unseren RWS-Grundsätzen. 

Wissen schafft Wirkung: Finanzbildung neu gedacht

Gerade im Bereich Sustainable Finance zeigt sich, wie wichtig fundiertes Wissen ist. Begriffe wie ESG oder Impact benötigen Einordnung, um glaubwürdig und wirksam zu sein. Deshalb bildet ein WWF-Akademiekurs zu Sustainable Finance, der ab 2026 angeboten werden soll, das Herzstück der neu ausgerichteten Kooperation.

Ergänzt wird dieser durch gemeinsame Veranstaltungen zur Rolle von Finanzbildung im Kontext der UN-Nachhaltigkeitsziele. 

Für RWS verbindet Finanzbildung ökologische, soziale und Governance-Aspekte und ist damit ein zentraler Hebel für ganzheitliche Nachhaltigkeit.

Die neue Kooperation mit dem WWF steht für einen klaren Perspektivwechsel: von der reinen Kapitalwirkung hin zur Stärkung der Menschen, die Finanzentscheidungen treffen. 

Weitere Infos: 

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Montag–Donnerstag:08:00–18:00 Uhr
Freitag:08:00–16:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

RWS Makler GmbH
Rotenburger Straße 17
30659 Hannover

Telefon: 0511 90256-0
E-Mail: info@rws.de

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    Warnliste Geldanlage: Warum Aufklärung der beste Anlegerschutz ist

    Warnliste Geldanlage: Warum Aufklärung der beste Anlegerschutz ist

    Immer neue Warnmeldungen – und ein Grundprinzip, das bei RWS seit Anfang an gilt: Aufklärung. 

    Die aktuelle Warnliste Geldanlage zeigt es erneut: Es gibt unzählige unseriöse Anbieter, zweifelhafte Plattformen und Finanzprodukte, die Anleger täuschen oder übervorteilen möchten. Für viele Verbraucher ist es nahezu unmöglich, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden – und genau deshalb ist Aufklärung heute wichtiger denn je. 

    Bei RWS steht dieser Grundsatz seit rund 50 Jahren im Mittelpunkt: 

    Wir wissen um die Missstände, Manipulationen und Übervorteilungen in Teilen der Finanzdienstleistungsbranche. 

    Und wir setzen alles daran, unsere Kundinnen und Kunden davor zu schützen. 

    Was bedeutet das konkret?

    Wir beraten nicht nach Trends, Schlagzeilen oder „schnellen Renditen“.

    Wir beraten nach Prinzipien – und diese sind klar definiert:  

    Warum uns das so wichtig ist

    Weil immer wieder Menschen zu uns kommen, die schlechte Erfahrungen gemacht haben – durch mangelnde Aufklärung, überteuerte oder riskante Produkte oder falsche Versprechen.

    Viele dieser Fälle ähneln genau den Entwicklungen, die in den Warnlisten regelmäßig aufgeführt werden.

    RWS setzt hier bewusst ein Zeichen:

    Wir schaffen Klarheit, nicht Verwirrung. 
    Wir stärken Verbraucher, statt sie zu verunsichern. 
    Wir handeln verantwortungsvoll – und genau das unterscheidet uns. 

    Unser Ziel:

    Eine RWS-Finanzberatung, die Dich schützt, stärkt und Dir eine stabile finanzielle Zukunft ermöglicht. 

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      Betriebsrentenstärkungsgesetz

      Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

      Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sorgt dafür, dass die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen gesteigert wird. Die Änderungen betreffen sowohl das Arbeitsrecht wie auch das Steuer- und Sozialversicherungsrecht der betrieblichen Altersvorsorge. Wir haben für Sie ein Video bereitgestellt, damit Sie sich einen Überblick über die Veränderungen und Möglichkeiten im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge machen können. In diesem werden allen wichtigen Neuerungen für Sie zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen bleiben, zögern Sie nicht uns oder Ihren RWS-Berater anzusprechen.

      Baufinanzierung

      Baufinanzierung, was wichtig ist:

      • Immobilienfinanzierung: Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden
      • Die Beratung durch einen Finanzierungsspezialisten bei der RWS
      • Das Ziel sicher erreichen – mit einem Finanzierungsplan
      • So finden Sie mit uns Ihre günstige Baufinanzierung
      • Staatliche Förderungen nutzen

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      Die Basisrente

      Die Basisrente – Altersvorsorge und „Steuersparkonto“ in einem.

      Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der Basisrente und sichern Sie sich gleichzeitig  optimal ab.

      Die Basisrente (oder auch „Rürup-Rente“) ist eine zusätzliche Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Bei der Basisrente schließen Sie einen Vorsorgevertrag ab und erhalten lebenslang eine zusätzliche monatliche Rente (Leibrente).

      Der Clou daran: Die Basisrente gilt zwar als private Altersvorsorge, wird aber dennoch vom Staat steuerlich gefördert!

      Förderungsberechtigt ist generell jede Person, die einkommensteuerpflichtig ist und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Entwickelt wurde die Basisrente ursprünglich für Selbstständige und FreiberuflerInnen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
      Doch auch Festangestellte können von der Basisrente profitieren.

      Dies gilt insbesondere für:

      • Arbeitnehmer/innen (ledig) ab 25.000 EUR p.a.
      • Arbeitnehmer/innen (verheiratet) ab 35.000 EUR p.a.
      • Freiberufler/innen im Versorgungswerk
      • In der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Selbstständige

      Mit der Basisrente schließen Sie mögliche Versorgungslücken im Alter. Über Zusatzbausteine werden aber auch weitere folgenschwere Risiken abgesichert, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung inkludiert sind. Zusätzlich nutzen Sie als Versicherte/r  Steuervorteile. Kurzum: Altersvorsorge und „Steuersparkonto“ in einem.

      Die Basisrente kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden:

      • als Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz
        Werden keine Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen wie dem oder der Ehe-/ LebenspartnerIn oder Kindern getroffen, wird an Ihre Familie bei Tod des Versicherten keine Leistung ausgezahlt.
        Als Zusatzbaustein ist der Einschluss einer Hinterbliebenenrente jedoch möglich.
      • als fondsgebundene Basisrente
        Dabei werden die eingezahlten Beiträge in Investmentfonds investiert.
        Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds ab und wird erst zum Rentenbeginn festgelegt. Bei umsichtiger Streuung Ihres Kapitals, können Sie  somit ein sicheres Vermögen fürs Alter aufbauen.

      Hinweis: Sie können bei der fondsgebundenen Basisrente auch eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass Ihnen bei Ihrem Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

      Die Basisrente – Wer clever kombiniert, ist bestens abgesichert.

      Die Basisrente ist mit verschiedenen Zusatzbausteinen zur Absicherung folgenschwerer Lebensrisiken kombinierbar. Hierzu zählen in erster Linie

      • die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
      • die Hinterbliebenenrente

      Gut zu wissen
      Die Übergangsregelung bis 2025

      Erst ab dem Jahr 2025 sind 100% der eingezahlten Beiträge zur Basisrente steuerlich abzugsfähig. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, die einen kontinuierlichen Anstieg der steuerlichen Abzugsmöglichkeit vorsieht:

      Versteuerung der Basisrente in der Rentenphase

      Die Basisrente unterliegt derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente. Das bedeutet, dass nur der Teil der Rente versteuert wird, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht. Die volle Besteuerung gilt ab dem Jahr 2040.

      ! Eingezahlte Beiträge sind bei Arbeitslosigkeit geschützt

      Die eingezahlten Beiträge zur Basisrente sind auch im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt: Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff darauf.

      Wie das funktionieren kann? Schauen Sie sich unseren kurzen Erklärfilm dazu an und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.[/vc_column_text][vc_column_text]Und für Selbstständige ist die Basisrente die einzige Möglichkeit staatliche Förderung für die eigene Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.

      Wie das funktionieren kann?

      Nehmen Sie Kontakt mit uns auf